Kurzzeitkennzeichen (bis zu 5 Tagen) und Kurzzeitversicherung (eVB)

Für die Beantragung sind vorzulegen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges mindestens in Kopie, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller mit Haupt- oder Gewerbesitz in Leipzig gemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges mit Kaufvertrag unbedingt im Original, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht in Leipzig gemeldet ist, als Nachweis, dass sich das Fahrzeug in Leipzig befindet
  • elektronische Kurzzeitversicherungsbestätigung (eVB), die Sie auch bei uns kaufen können
  • Originalnachweis für die gültige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre
  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung der Antragstellerin/des Antragstellers
  • ggf. Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister und Gewerbeschein
  • Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens