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Für die Beantragung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges mindestens in Kopie, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller mit Haupt- oder Gewerbesitz in Leipzig gemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges mit Kaufvertrag unbedingt im Original, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht in Leipzig gemeldet ist, als Nachweis, dass sich das Fahrzeug in Leipzig befindet
- elektronische Kurzzeitversicherungsbestätigung (eVB), die Sie auch bei uns kaufen können
- Originalnachweis für die gültige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung der Antragstellerin/des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister und Gewerbeschein
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens